Sprachtipp

 

In meinem Alltag als Lektorin und Übersetzerin begegne ich immer wieder ganz typischen Fehlern. Oft fragen mich meine Kunden auch, wie man denn nun ein bestimmtes Wort nach der gerade gültigen allerneuesten Rechtschreibung schreibt. Oder ich muss selbst zum Duden oder anderen Nachschlagewerken greifen, um gut begründen und erklären zu können, warum ein bestimmter Satz aus grammatikalischen oder stilistischen Gründen korrigiert werden muss. In der Rubrik „Sprachtipp“ beantworte ich regelmäßig einige der am häufigsten vorkommenden Fragen.

 

Sprachtipp 4/2011: Der „bis“-Strich


Was ist eigentlich ein „bis“-Strich und wann verwendet man ihn?


Der „bis“-Strich hat als sogenannter „Halbgeviertstrich“ dieselbe Länge wie ein Gedankenstrich. Er wird ohne Leerzeichen, also kompress, zwischen zwei Zeitangaben gesetzt, z. B.: „Öffnungszeiten: Montag–Freitag, 9–18 Uhr“. Das „bis“-Zeichen darf nicht verwendet werden, wenn „von“ vor der Zeitangabe steht; dann muss „bis“ ausgeschrieben werden, z. B.: „Bei uns können Sie jeden Tag von 9 bis 20 Uhr einkaufen.“  

 

Sprachtipp 3/2011: Groß oder klein?

 

Schreibt man nach einem Doppelpunkt groß oder klein weiter?

 

Das hängt davon ab, wie es nach dem Doppelpunkt weitergeht: Folgt nach dem Doppelpunkt ein ganzer Satz, muss das erste Wort – wie dies allgemein bei vollständigen Sätzen der Fall ist – großgeschrieben werden. Ein Beispiel hierfür ist der Satz, den Sie gerade gelesen haben.
Folgt nach dem Doppelpunkt kein ganzer Satz, sondern beispielsweise eine Aufzählung, dann wird das erste Wort kleingeschrieben. Hier ein Beispiel: „Folgende Personen saßen im Abteil: ein älteres Ehepaar, eine junge Mutter mit ihrem Kind und zwei Jugendliche.“

 

Sprachtipp 2/2011: Auslassungspunkte ...

 

Wann darf ich Auslassungspunkte eigentlich direkt an das vorherige Wort „drankleben“ und wann muss ich ein Leerzeichen einfügen?

 

Hier gilt eine ganz einfache Regel: Wenn die Auslassungspunkte für ein ganzes Wort (oder mehrere Wörter) stehen, muss vor und nach den drei Punkten ein Leerzeichen eingefügt werden.
Stehen die Auslassungspunkte hingegen nur für ein Wortteil, dann werden sie direkt an das vorherige Wort angeschlossen.

Übrigens: Wenn die Auslassungspunkte am Ende eines Satzes stehen, der mit einem Punkt abgeschlossen werden soll, setzt man keinen vierten Punkt, sondern beendet den Satz mit den drei Auslassungspunkten.

 

Sprachtipp 1/2011: Wie schreibt man eigentlich ...?

 

Wird das Anredepronomen „du“ in Briefen und Mails eigentlich groß- oder kleingeschrieben?

 

Während vor der Rechtschreibreform „du“, „dein“, „dir“ usw. in Briefen großgeschrieben wurde, ist nach der neuen Rechtschreibung nun auch die Kleinschreibung erlaubt. Wie in vielen Fällen, in denen jetzt zwei Schreibweisen möglich sind, spricht der Duden allerdings eine Empfehlung aus, und die lautet in diesem Fall: Großschreibung.

Übrigens: In der Wendung „jemandem das Du anbieten“ wird „Du“ immer großgeschrieben, denn hier ist „Du“  – wie der vorangestellte Artikel „das“ zeigt – ein Substantiv.

 

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